Ausgangsvermerk

Unabhängiger Informationsdienst. Der öffentliche Anmeldestatus ersetzt keine Zollunterlagen.

Ratgeber

Ausgangsvermerk fehlt: Was sollten Sie zuerst prüfen?

Fragen Sie zuerst den Anmelder, ob der Ausgangsvermerk im verwendeten System eingegangen ist. Eine fehlende Datei in Ihrer Buchhaltung, ein leerer öffentlicher MRN-Treffer und eine fehlende Ausgangsbestätigung sind unterschiedliche Sachverhalte.

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    Fehlende Datei oder ungeklärter Vorgang?

    Lassen Sie sich bestätigen, welche Unterlagen der Anmelder bereits erhalten hat. Wenn die Datei vorliegt, organisieren Sie ihre Weitergabe und prüfen die Zuordnung zu Ihrer Lieferung. Liegt sie nicht vor, benötigen Sie den letzten Bearbeitungsstand und die noch fehlende Information.

    Die EU-Kommission stellt öffentliche MRN-Daten unverbindlich bereit. Ein fehlender Treffer beweist deshalb weder einen offenen Vorgang noch das Fehlen des Dokuments. Nutzen Sie die Abfrage als Hinweis, den Sie mit den Originalnachrichten vergleichen. Ein technischer Fehler der Quelle sollte als technischer Fehler festgehalten werden.

    Quellen: EU-Kommission — MRN Follow-up: Hinweise zum Informationsumfang

    Stellen Sie dem Anmelder konkrete Fragen

    Senden Sie die MRN zusammen mit Ihrer eigenen Sendungsreferenz. Bitten Sie um eine Antwort zum Zollvorgang und nicht nur zur Ankunft oder Abfahrt des Containers. Halten Sie fest, wer die nächste Information beschafft; so wird aus einer allgemeinen Erinnerung ein bearbeitbarer Auftrag.

    • Ist der Ausgangsvermerk bereits eingegangen und kann er weitergeleitet werden?
    • Welche letzte Nachricht liegt zu genau dieser MRN vor?
    • Stimmen Ware und Mengen mit unserer Lieferung überein?
    • Wurde eine Anfrage der Zollstelle empfangen, und welche Frist ist zu beachten?
    • Wer klärt die offenen Angaben mit dem Transport- oder Hafenbeteiligten?

    Rekonstruieren Sie den tatsächlichen Transport

    Erstellen Sie eine kurze Chronologie mit belegten Ereignissen. Trennen Sie geplante Abfahrt, tatsächliche Abfahrt und die Zeit, zu der Sie davon erfahren haben. Bei einem Wechsel von Schiff, Terminal oder Ausgangsort sollten alte und neue Angaben erkennbar bleiben.

    Ordnen Sie Rechnungen, Packlisten und Transportunterlagen der betroffenen MRN zu. Wenn mehrere Anmeldungen zu einem Container gehören oder eine Lieferung aufgeteilt wurde, dokumentieren Sie die Zuordnung. Eine pauschale Aussage zum gesamten Container kann sonst eine noch offene Teilmenge verdecken.

    • Anmelder, eigene Auftragsnummer und MRN.
    • Tatsächlicher Transportweg und bekannte Ausgangszollstelle.
    • Container, Booking, Terminal, Schiff und Reise, soweit vorhanden.
    • Fracht- und Empfangsunterlagen sowie Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Plan.
    • Bereits erhaltene Behördennachrichten und bisherige Antworten.

    Wenn der Ausgang tatsächlich ungeklärt ist

    Das Suchverfahren betrifft die Klärung des Warenausgangs. Artikel 334 und 335 der Durchführungsverordnung zum Unionszollkodex sehen dabei auch die Prüfung geeigneter Nachweise durch die Ausfuhrzollstelle vor. Ein Dienstleister kann Unterlagen vorbereiten; die behördliche Bewertung lässt sich nicht vorwegnehmen.

    Bitten Sie den Anmelder, den passenden nächsten Schritt mit der zuständigen Stelle zu klären. Wenn Ware noch unterwegs ist, der Transport abgesagt wurde oder nur ein Teil ausgeführt wurde, beschreiben Sie dies ausdrücklich. Beantragen Sie keine Bestätigung eines Ausgangs, den Ihre Unterlagen nicht belegen.

    Quellen: EUR-Lex — Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447, Artikel 334–335

    Was Sie nach der Rückmeldung erledigen sollten

    Prüfen Sie die erhaltene Datei und legen Sie sie bei der richtigen Lieferung ab. Notieren Sie geklärte Abweichungen, statt den Vorgang nur wegen eines neuen Anhangs als erledigt zu markieren. Bleiben Fragen offen, halten Sie Ansprechpartner, benötigten Beleg und nächsten Rückmeldetermin fest. Für die reine Dokumentensuche hilft die Anleitung zum Anfordern; bei tatsächlichem Klärungsbedarf folgen die Hinweise zu Alternativnachweisen und Nachforschung.

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